US-Biopiraten beanspruchen Paprika aus Mexiko
Die Universität von Kalifornien, die unter anderem mit Unternehmen wie Dow-Agro Sciences (Corteva) zusammenarbeitet, hat ein Patent auf Paprika (Capiscum annuum) beantragt, die bei der Ernte leichter von der Pflanze gelöst werden können (WO2019191675).
Worin besteht die angebliche ‚Erfindung‘? Die Pflanzen wurden ursprünglich in Mexiko gesammelt. Danach wurden die Paprika mit Sorten gekreuzt, wie sie in New Mexico (USA) vermarktet werden. Dazu heißt es in der Beschreibung des Patentes: „Wir haben eine Reihe von wilden und halbdomesti-zierten Paprika-Arten, die kürzlich in Regionen Mexikos gesammelt wurden, auf Krankheitsresistenz und gartenbauliche Merkmale untersucht. Darunter ist eine halbdomestizierte C. annuum-Akzession (...) mit länglichen Früchten mit fester Textur und mittlerer Dicke der Fruchtwand, die sich bei der Ernte im reifen Stadium leicht abernten lässt und Stiel und Kelch zurücklässt (entstielt). (...) Wir haben gezeigt, dass das Merkmal durch phänotypische Auswahl leicht auf andere Sorten übertragen werden kann (...)”.
Zusätzlich zu diesen normalen, nicht-technischen Züchtungsverfahren, die der Kern der angeblichen ‚Erfindung‘ ist, fügte die Universität von Kalifornien ‚technisches Beiwerk‘ hinzu, das für die Züchtung der Pflanzen nicht notwendig ist: Es wurden DNA-Sequenzen identifiziert, die mit dem ausgewählten Phänotyp korrelieren (Markergene). Sie sollen es ermöglichen, die Pflanzen auch anhand des Genotyps auswählen zu können. Das Patent beansprucht die Selektions- und Kreuzungsmethode, sowie die daraus resultierenden Pflanzen und eine Methode zur Ernte von Paprika durch “Schütteln der Paprikapflanze”.
Die Erteilung von derartigen Patenten soll durch die Entscheidung des Verwaltungsrats im Jahr 2017 eigentlich ausgeschlossen werden. Das Patent könnte jedoch trotzdem erteilt werden, wenn weiterhin Rechtsunsicherheit am EPA besteht.
(Textauszug aus unserem Bericht 2020)